Verifizierung von Verkäufern
Jeder kann einen Verkäufer anlegen. Wer im Namen eines Verkäufers versendet, muss daher nachweisen, dass er für ihn handeln darf. E-Mail-Zustellung und echtes Peppol brauchen einen verifizierten Verkäufer; Ausstellen, Herunterladen und die Sandbox nicht.
So wird ein Verkäufer verifiziert
- Bestätigen Sie, dass der Verkäufer Sie beauftragt hat:
POST /sellers/{id}/attestationmit{"confirmed": true}(oder im Portal). - Automatische Prüfung: Die USt-IdNr. wird beim EU-Dienst VIES geprüft und mit dem Namen verglichen. Nutzen Sie
die USt-IdNr. als Peppol-Adresse des Verkäufers (Schema
9930, z. B.DE136695976), wird auch diese gebunden. - Prüfung durch uns, wenn die automatische Prüfung nicht reicht: Laden Sie einen Handelsregisterauszug, eine
Gewerbeanmeldung oder eine unterschriebene Vollmacht mit
POST /sellers/{id}/documentshoch (PDF, PNG oder JPEG, höchstens 10 MB, 2 MB auf der aktuellen Instanzgröße); wir prüfen sie.
GET /sellers/{id}/verification zeigt den Stand (kleingeschrieben, z. B. unverified, pending_review,
verified), die Gründe und den Verlauf. Typische Gründe: checks.pending, vat-id.missing, vies.invalid,
name.mismatch, attestation.missing, plan.trial.
Änderungen
Eine Verifizierung gilt für die geprüften Daten. Rechnungen, die unter anderen Verkäuferdaten ausgestellt wurden (z. B.
nach einer Umbenennung), können nicht als dieser Verkäufer per E-Mail oder Peppol versendet werden
(403 seller.not-verified); stellen Sie eine Gutschrift und eine neue Rechnung aus.