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Verifizierung von Verkäufern

Jeder kann einen Verkäufer anlegen. Wer im Namen eines Verkäufers versendet, muss daher nachweisen, dass er für ihn handeln darf. E-Mail-Zustellung und echtes Peppol brauchen einen verifizierten Verkäufer; Ausstellen, Herunterladen und die Sandbox nicht.

So wird ein Verkäufer verifiziert

  1. Bestätigen Sie, dass der Verkäufer Sie beauftragt hat: POST /sellers/{id}/attestation mit {"confirmed": true} (oder im Portal).
  2. Automatische Prüfung: Die USt-IdNr. wird beim EU-Dienst VIES geprüft und mit dem Namen verglichen. Nutzen Sie die USt-IdNr. als Peppol-Adresse des Verkäufers (Schema 9930, z. B. DE136695976), wird auch diese gebunden.
  3. Prüfung durch uns, wenn die automatische Prüfung nicht reicht: Laden Sie einen Handelsregisterauszug, eine Gewerbeanmeldung oder eine unterschriebene Vollmacht mit POST /sellers/{id}/documents hoch (PDF, PNG oder JPEG, höchstens 10 MB, 2 MB auf der aktuellen Instanzgröße); wir prüfen sie.

GET /sellers/{id}/verification zeigt den Stand (kleingeschrieben, z. B. unverified, pending_review, verified), die Gründe und den Verlauf. Typische Gründe: checks.pending, vat-id.missing, vies.invalid, name.mismatch, attestation.missing, plan.trial.

Änderungen

Eine Verifizierung gilt für die geprüften Daten. Rechnungen, die unter anderen Verkäuferdaten ausgestellt wurden (z. B. nach einer Umbenennung), können nicht als dieser Verkäufer per E-Mail oder Peppol versendet werden (403 seller.not-verified); stellen Sie eine Gutschrift und eine neue Rechnung aus.