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Ratgeber E-Rechnung

E-Rechnungen für Shopify und WooCommerce

Shops, die an Firmen in Deutschland verkaufen, brauchen dafür ab 2027 oder 2028 E-Rechnungen. Privatkunden betrifft das nicht.

Was sich für Shops ändert

Die Pflicht gilt ab 2027 bei einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro, ab 2028 ohne Umsatzgrenze (§ 27 Abs. 38 UStG); Einzelheiten im Ratgeber zur E-Rechnungspflicht.

  • Geschäftskunden (B2B): Die Rechnung muss eine E-Rechnung sein, also XRechnung oder ZUGFeRD im Profil EN 16931 (oder ein anderes zulässiges Format). Eine PDF aus dem Shop reicht dann nicht mehr.
  • Privatkunden (B2C): Für Privatkunden ändert sich nichts.
  • Kleinbeträge: Rechnungen bis 250 Euro brutto müssen keine E-Rechnungen sein (§ 33 UStDV).
  • Kleinunternehmer: dürfen weiter sonstige Rechnungen ausstellen (§ 34a UStDV).

Erweiterungen für Shopify und WooCommerce

Geplant sind Erweiterungen, die bei einer Bestellung eines Geschäftskunden automatisch eine geprüfte E-Rechnung erzeugen; noch sind sie nicht verfügbar. Bis dahin binden Sie Ihren Shop über die API an oder erstellen einzelne Rechnungen kostenlos im Rechnungsersteller.

Häufige Fragen

Muss ich für jede Bestellung eine E-Rechnung schreiben?

Nur für Bestellungen anderer inländischer Unternehmen für deren Unternehmen. Nach dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026 (Rn. 5) wird ein Verstoß nicht beanstandet, solange Sie nicht wussten und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnten, dass ein Unternehmen für sein Unternehmen bestellt hat – fragen Sie im Bestellvorgang deshalb ab, ob ein Geschäftskunde kauft.

Wie berichtige ich eine E-Rechnung, etwa nach einer Rücksendung?

Besteht die Pflicht zur E-Rechnung, muss auch die Berichtigung eine E-Rechnung sein, mit dem Rechnungstyp für eine Berichtigung (§ 31 Abs. 5 UStDV; BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026, Rn. 20). Welcher Rechnungstyp für welche Korrektur gilt, ist technisch noch nicht festgelegt; steuerlich genügt jede taugliche Art, solange sich aus ursprünglicher Rechnung und Berichtigung die richtigen Angaben klar ergeben (Rn. 21). Während der Übergangsfristen darf eine Berichtigung auch ohne E-Rechnung erfolgen (FAQ des Bundesfinanzministeriums). Eine „Gutschrift“ im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist dagegen eine Rechnung, die der Kunde selbst ausstellt (§ 14 Abs. 2 Satz 5 UStG).

Quellen

Stand: 19. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung.

Shop über die API anbinden

Mit einem Konto binden Sie Ihren Shop schon heute über die API an. Einzelne Rechnungen erstellen Sie im Browser auch ohne Konto.

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