Leitweg-ID: Rechnungen an Behörden
Die Leitweg-ID adressiert E-Rechnungen an öffentliche Stellen. An den Bund ist sie Pflicht (§ 5 E-RechV); Firmen untereinander brauchen keine.
Woher Sie die Leitweg-ID bekommen
Die Behörde teilt sie Ihnen mit, zum Beispiel in der Bestellung oder im Vertrag. Die KoSIT vergibt keine Leitweg-IDs; sie legt nur das Format fest. Fehlt die Angabe, fragen Sie Ihren Ansprechpartner bei der Behörde. In der XRechnung steht die Leitweg-ID im Feld Käuferreferenz (BT-10).
Wie eine Leitweg-ID aufgebaut ist
Nach der Format-Spezifikation der KoSIT (Version 2.0.2) besteht sie aus drei Teilen, getrennt durch Bindestriche:
- Grobadressierung (Pflicht): kennzeichnet Bund, Land oder Kommune,
- Feinadressierung (optional): die einzelne Stelle,
- Prüfziffer (Pflicht): zwei Ziffern gegen Tippfehler.
Ein Beispiel im Format der Spezifikation: 04011000-12345-67. Die Leitweg-ID ist international als Kennungsschema 0204 registriert und dient auch als Peppol-Adresse von Behörden.
Was eine Rechnung an den Bund außerdem braucht
Nach § 5 E-RechV zusätzlich zu den umsatzsteuerlichen Angaben: die Leitweg-ID, die Bankverbindung, die Zahlungsbedingungen und die E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers – sowie Lieferanten- und Bestellnummer, wenn Sie welche erhalten haben. Übermittelt wird über ein Verwaltungsportal des Bundes, das jede Rechnung automatisch prüft (§ 4 E-RechV). Ausgenommen sind unter anderem Direktaufträge bis 1.000 Euro (§ 3 E-RechV). Länder und Kommunen haben eigene Regeln.
Mit unserem Rechnungsersteller tragen Sie die Leitweg-ID als Käuferreferenz ein und erhalten eine geprüfte XRechnung.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Leitweg-ID für Rechnungen an Firmen?
Nein. Die XRechnung verlangt zwar eine Käuferreferenz, aber an Unternehmen genügt umsatzsteuerlich ein Platzhalter wie „-“ (FAQ des Bundesfinanzministeriums, Frage „Brauchen Unternehmen eine Leitweg-ID?“).
Was passiert, wenn die Leitweg-ID fehlt?
Das Portal des Bundes weist formal fehlerhafte Rechnungen automatisch ab (§ 4 E-RechV).
Quellen
- Leitweg-ID Format-Spezifikation 2.0.2 (KoSIT)
- E-Rechnungsverordnung des Bundes: § 3, § 4, § 5
- Fragen und Antworten zur E-Rechnung (Bundesfinanzministerium)
Stand: 19. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung.
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