XRechnung oder ZUGFeRD?
Beides sind E-Rechnungen nach EN 16931: die XRechnung als reine XML-Datei, ZUGFeRD als PDF mit eingebetteter XML. Für Behörden ist XRechnung der Standard.
Der Vergleich
| XRechnung | ZUGFeRD (Profil EN 16931) | |
|---|---|---|
| Datei | XML (UBL oder CII) | PDF/A-3 mit eingebetteter XML (CII) |
| Lesbar ohne Software | nein | ja, als PDF |
| Herausgeber | KoSIT | FeRD |
| Rechnungen an Bundesbehörden | Standard nach § 4 E-RechV | zulässig, wenn normgerecht (§ 4 E-RechV); Vorgaben des Portals beachten |
| E-Rechnung im Sinne des UStG | ja | ja, ab Version 2.0.1 außer MINIMUM und BASIC-WL |
Unsere Empfehlung
- An Behörden: XRechnung, mit Leitweg-ID als Käuferreferenz (siehe Leitweg-ID).
- An Unternehmen: ZUGFeRD, wenn Ihre Kunden die Rechnung auch ansehen wollen; XRechnung, wenn sie die Daten automatisch verarbeiten.
- Im Zweifel: Fragen Sie Ihren Kunden. Auch den Übermittlungsweg – etwa E-Mail oder Portal – klären nach den FAQ des Bundesfinanzministeriums die Vertragsparteien untereinander.
Mit unserem Rechnungsersteller erstellen Sie beide Formate kostenlos.
Häufige Fragen
Kann eine Software beide Formate lesen?
Gute Software ja. Unsere Prüfung liest XRechnung in UBL und CII sowie ZUGFeRD-PDFs.
Ist ZUGFeRD in Frankreich gültig?
ZUGFeRD entspricht technisch Factur-X. Für französische Pflichten gelten eigene Regeln; dieser Ratgeber behandelt Deutschland.
Quellen
- XRechnung (KoSIT) und ZUGFeRD (FeRD)
- Fragen und Antworten zur E-Rechnung (Bundesfinanzministerium)
- E-Rechnungsverordnung des Bundes, § 4
Stand: 19. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung.
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